Max Scheler
Gesellschaft

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218325

Die moralische Verantwortlichkeit des Historikers

Wolfgang J. Mommsen

pp. 131-145

Abstrakt

Die nachfolgenden Ausführungen gelten einem Problemkreis, dem im Zusammenhang der auf dieser Tagung zur Debatte stehenden Thematik eine besondere Bedeutung zuwächst, nämlich der Frage nach der moralischen Verantwortlichkeit des Historikers gerade auch in Anbetracht von Verbrechen so gigantischen Ausmaßes wie des Versuchs der Vernichtung eines ganzen Volkes. Es ist die wesentliche Funktion des Historikers, in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft gleichsam als Träger des Gedächtnisses einer Großgruppe zu wirken, deren Traditionen bzw. deren kollektive Erinnerungen zu wahren, zugleich aber diese kritisch zu analysieren und im Lichte der empirischen Sachverhalte auf ihre Richtigkeit bzw. ihre Angemessenheit hin zu prüfen. Seine Tätigkeit ist zugleich identitätsstiftender und kritischer Natur und dabei durchgängig den Grundsätzen wissenschaftlicher Rationalität verpflichtet, sonst könnte er diese seine Aufgabe nicht erfolgreich wahrnehmen.

Publication details

Published in:

Platt Kristin, Dabag Mihran (1995) Generation und Gedächtnis: Erinnerungen und Kollektive Identitäten. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Seiten: 131-145

DOI: 10.1007/978-3-322-95972-0_7

Referenz:

Mommsen Wolfgang J. (1995) „Die moralische Verantwortlichkeit des Historikers“, In: K. Platt & M. Dabag (Hrsg.), Generation und Gedächtnis, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 131–145.