Max Scheler
Gesellschaft

Gemeinnützigkeit

Die „Max-Scheler-Gesellschaft“ e.V. ist nach dem letzten zugegangenen Steuerbescheid/Freistellungsbescheid des Finanzamts Trier wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Aus diesem Grund können für Spenden, die der „Max-Scheler-Gesellschaft“ zugute kommen, Spendenquittungen ausgestellt werden, die steuerlich absetzbar sind.