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Der Medienintellektuelle
pp. 277-323
Abstrakt
Dem »κρίνειν« wohnt die Doppelbedeutung inne von: ›trennen‹ bzw. ›auseinanderbrechen‹ und ›verbrechen‹, weswegen nach Flusser jede Kritik in eine kriminalistische Stimmung gebadet ist. Kriminalistik hat es mit Spurensuche zu tun; also muss man auswählen und in gewisser Weise vorab wissen, wie man vorgeht und worauf man hinauswill. Ein Kritiker gibt deshalb zu erkennen, »daß er weiß, woran es fehlt.« (Luhmann 1995a: 162) Kritik bedeutet Reflexion des Seienden mit Intention zur Veränderung. Kritik prüft und fällt Urteile. Kritik ist immer Kritik an etwas (Sachverhalt, Text, Handlung), von jemandem (Perspektive) und mit ausgewiesenen Kriterien (Gründe). Ursprünglich entstammt sie dem Feld der Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit.
Publication details
Published in:
Ziemann Andreas (2011) Medienkultur und Gesellschaftsstruktur: Soziologische Analysen. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Seiten: 277-323
DOI: 10.1007/978-3-531-93149-4_8
Referenz:
Ziemann Andreas (2011) Der Medienintellektuelle, In: Medienkultur und Gesellschaftsstruktur, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 277–323.