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Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der universitären Forschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive
pp. 101-125
Abstrakt
Eine wichtige Funktion des Rechtssystems stellt die Erzeugung von Erwartungssicherheit dar (Luhmann 1993: 131 f.). Zugleich muss das Recht auf Veränderungen in seiner Umwelt angemessen reagieren. Im Recht besteht daher ein Spannungsverhältnis zwischen der normativen Absicherung von Erwartungen und der Anpassung der Rechtsnormen an gesellschaftliche Veränderungen (vgl. Scherzberg 2010). Auch das Wissenschaftssystem ist von einem grundlegenden Spannungsverhältnis geprägt. Die Funktion der Forschung liegt in der kontinuierlichen Herstellung neuen Wissens. Neues Wissen ist nur dann anschlussfähig, wenn es sich in herrschende Lehrmeinungen und etablierte Disziplinen einfügen lässt. Im Wissenschaftssystem sind daher zwei widerstreitende Werte institutionalisiert: Innovation und Tradition (vgl. Heinze/Münch in diesem Band).
Publication details
Published in:
Heinze Thomas, Krücken Georg (2012) Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der Forschung. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Seiten: 101-125
DOI: 10.1007/978-3-531-94274-2_5
Referenz:
Pilniok Arne (2012) „Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der universitären Forschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive“, In: T. Heinze & G. Krücken (Hrsg.), Institutionelle Erneuerungsfähigkeit der Forschung, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 101–125.