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Informalisierung des Rechts als administrative Rationalisierung
pp. 239-261
Abstrakt
In den vergangenen Jahren haben Kriminologen angefangen, in vielerlei Richtungen über die manchmal doch recht engen Zäune des von ihnen mindestens ebenso freiwillig aufgesuchten, wie ihnen von den anderen Disziplinen zugeteilten Reservats zu blicken. Einer dieser Zäune hat die Kriminologie von der Rechtssoziologie getrennt.1 Ich möchte hier einige Themen aus der rechtssoziologischen Diskussion aufgreifen und prüfen, ob diese für ein Verständnis der Entwicklung des Strafrechts fruchtbar gemacht werden können. Gleichzeitig möchte ich versuchen, die Diskussion ein wenig auszuweiten; mir geht es insbesondere darum, die Rolle des Staates genauer zu betrachten, die in den rechtssoziologischen Theorien häufig vorausgesetzt und nicht selbst zum Untersuchungsgegenstand gemacht wird.2 Ich will dies allerdings nicht abstrakt tun, sondern an einem konkreten Thema, nämlich der Informalisierung des (Straf-)Rechts. Daher strebe ich keine umfassende Diskussion von Staats-, Politik- oder Regierungstheorien an (das würde auch den Rahmen dieses Beitrags sprengen), sondern beschränke mich darauf, einige mir brauchbar erscheinende Konzepte heranzuziehen und sie für meine Fragestellung fruchtbar zu machen.
Publication details
Published in:
Bussmann Kai-D., Kreissl Reinhard (1996) Kritische Kriminologie in der Diskussion: Theorien, Analysen, Positionen. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Seiten: 239-261
DOI: 10.1007/978-3-322-95639-2_7
Referenz:
Ludwig-Mayerhofer Wolfgang (1996) „Informalisierung des Rechts als administrative Rationalisierung“, In: K. Bussmann & R. Kreissl (Hrsg.), Kritische Kriminologie in der Diskussion, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 239–261.