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Käte Hamburgers Brief an Rudolf Unger vom 3. Juli 1932
pp. 166-175
Abstrakt
Im Nachlaß von Rudolf Unger (1876–1942), seit 1925 bis zu seinem Tode Ordinarius für Literaturgeschichte in Göttingen, liegt dieser Brief von Käte Hamburger (1896–1992). Ob es auf diesen Brief eine Antwort gegeben hat, ist unbekannt. Weder im Nachlaß Käte Hamburgers noch in dem von Rudolf Unger gibt es darauf Hinweise.1 Im Hörerverzeichnis der Universität Göttingen, einschließlich der Liste der Gasthörer, ist der Name Käte Hamburgers nicht zu finden. So verlieren sich die Spuren der informellen Habilitationsanfrage von Hamburger. In Stuttgart wurde sie dann habilitiert, allerdings erst im Jahre 1956. Sie erhielt die venia legendi für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft. Ihre Habilitationsschrift Die Logik der Dichtung verfaßte sie noch während des über zwanzig Jahre dauernden Exils in Schweden. Von dieser Abhandlung, die in zahlreiche Sprachen übersetzt worden ist, sind in den 50er Jahren entscheidende Anregungen auf die Methoden- und Gattungsdiskussionen in der Literaturwissenschaft ausgegangen.
Publication details
Published in:
von der Lühe Irmela, Runge Anita (2001) Jahrbuch für Frauenforschung 2001: Band 6: Biographisches erzählen. Stuttgart, Metzler.
Seiten: 166-175
DOI: 10.1007/978-3-476-02797-9_14
Referenz:
Dane Gesa (2001) „Käte Hamburgers Brief an Rudolf Unger vom 3. Juli 1932“, In: I. Von Der lühe & A. Runge (Hrsg.), Jahrbuch für Frauenforschung 2001, Stuttgart, Metzler, 166–175.