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Rechtswissenschaft als normative Disziplin
pp. 254-262
Abstrakt
Rechtswissenschaft ist eine normative Disziplin. Das wirkt wie eine banale, nachgerade tautologische Aussage. Man wäre geneigt, die Gegenfrage zu stellen: Was anderes als eine normative Disziplin soll die Rechtswissenschaft denn sein? Und welche weitergehende, nicht-redundante Erkenntnis ist mit dieser Klassifikation überhaupt gewonnen? Doch würde damit nicht nur die Komplexität, sondern auch die Folgenträchtigkeit übersehen, die in der Prädizierung als normative Disziplin steckt. Denn erstens sind sowohl der Begriff als auch der Bezugspunkt des Normativen vieldeutig.
Publication details
Published in:
Hilgendorf Eric, Joerden Jan C. (2017) Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart, Metzler.
Seiten: 254-262
DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_39
Referenz:
Jestaedt Matthias (2017) „Rechtswissenschaft als normative Disziplin“, In: E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 254–262.