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Rechtsphilosophie
pp. 79-86
Abstrakt
Rechtsphilosophie soll nach phänomenologischer Auffassung das Wesen des Rechts erfassen, nach sprachanalytischer Ansicht die Bedeutung von ›Recht‹ bestimmen und im Gegensatz dazu, für pragmatistische Rechtsphilosophen wie Ronald Dworkin, ermitteln, was Recht ist. Über die Ziele und die Methoden der Rechtsphilosophie gibt es also, wie in der Philosophie üblich, erhebliche Differenzen. Über ihren Gegenstand scheint jedoch insoweit Einigkeit zu bestehen, als es beim Recht um eine spezifische Form der Ordnung menschlicher Verhältnisse geht, die vom Brauchtum, von der Moral und ebenso von der Religion unterschieden werden kann, ohne dass dies eine Vorentscheidung über mögliche Beziehungen zwischen diesen Formen der Regulierung menschlichen Verhaltens beinhaltet.
Publication details
Published in:
Hilgendorf Eric, Joerden Jan C. (2017) Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart, Metzler.
Seiten: 79-86
DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_18
Referenz:
Kaufmann Matthias (2017) „Rechtsphilosophie“, In: E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 79–86.