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Common Law
pp. 33-34
Abstrakt
Das Common Law gehört neben dem Civil Law zu den beiden größten Rechtskreisen der Gegenwart. Ihm gehören neben dem Ursprungsrecht von England und Wales auch das Recht der USA, Canadas, Australiens, Irlands und Neuseelands an. Schottland und Südafrika sowie weiterte ehemalige englische Kolonien sind Beispiele für Rechtssysteme, die zwar Elemente des Common Law enthalten, daneben aber aus unterschiedlichen Gründen auch stark vom Civil Law, dem kanonischen bzw. dem römisch-niederländischen Recht oder dem jeweiligen traditionellen Recht beeinflusst waren und noch sind. Diese Rechtssysteme werden daher regelmäßig als gemischte oder hybride Rechtssysteme bezeichnet.
Publication details
Published in:
Hilgendorf Eric, Joerden Jan C. (2017) Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart, Metzler.
Seiten: 33-34
DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_6
Referenz:
Linhart Karin, Fabry Roger (2017) „Common Law“, In: E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, 33–34.