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Rezension zu Fischbach, Karl Friedrich / Niggeschmidt, Martin: Erblichkeit der Intelligenz
pp. 225-228
Abstrakt
"Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung." Mit diesen Worten beginnt das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und betont damit an prominenter Stelle – ähnlich wie Niedersachsen und Baden-Württemberg – die Bedeutung einer Ausrichtung der schulischen Bildung an der je individuellen Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Deren unterschiedliche Begabungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen sich in der Schule optimal entfalten können.
Publication details
Published in:
Hartung Gerald, Herrgen Matthias (2018) Lebensspanne 2.0: Jahrbuch 5/2017. Dordrecht, Springer.
Seiten: 225-228
DOI: 10.1007/978-3-658-19556-4_17
Referenz:
Blesenkemper Klaus (2018) „Rezension zu Fischbach, Karl Friedrich / Niggeschmidt, Martin: Erblichkeit der Intelligenz“. , 225–228.