Max Scheler
Gesellschaft

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198576

Theo Mayer-Maly als Handelsrechtler

Friedrich Harrer

pp. 213-223

Abstrakt

Große Teile des Rechts assoziiert man mit dem Namen Theo Mayer-Maly: das römische Recht, die juristische Dogmengeschichte, die Privatrechtsdogmatik, das Arbeitsrecht, die Rechtsphilosophie, die juristische Methodenlehre. Die Verbindung zum Handelsrecht scheint weniger nahe liegend. Richtig ist indes nur, dass die Zahl seiner Veröffentlichungen auf diesem Gebiet überblickt werden kann. Für sein wissenschaftliches Werk, das er anderen juristischen Disziplinen gewidmet hat, trifft diese Feststellung im Allgemeinen nicht zu. Auch seine handelsrechtlichen Studien verdienen jedoch weiterhin Beachtung. Kein Zweifel kann darüber bestehen, dass auch dieses Feld immer wieder sein Interesse geweckt hat. Handelsrechtliche Lehrveranstaltungsverpflichtungen hat er gerne wahrgenommen, auch auffallend oft.

Publication details

Published in:

Harrer Friedrich, Honsell Heinrich, Mader Peter (2011) Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly. Dordrecht, Springer.

Seiten: 213-223

DOI: 10.1007/978-3-7091-0001-1_13

Referenz:

Harrer Friedrich (2011) „Theo Mayer-Maly als Handelsrechtler“, In: F. Harrer, H. Honsell & P. Mader (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Dordrecht, Springer, 213–223.