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Emanzipation
pp. 63-65
Abstrakt
die Befreiung von Individuen oder Gruppen aus einem Zustand der Unmündigkeit und Abhängigkeit. Das Wort kommt aus dem lat. bzw. aus dem röm. Recht (e manicipio). Es bezeichnet dort die Freilassung bis dahin rechtloser abhängiger Haushaltsmitglieder aus dem manicipium, der Gewalt des Hausherrn oder -vaters (patria potestas). Diese Freilassung bezog sich auf einen einzelnen Fall, z.B. den einzelnen Sklaven; sie war Teil der väterlichen Gewalt, bestärkte sie, beabsichtigte also keine allgemeine Aufhebung des manicipium.
Publication details
Published in:
(1992) Grundbegriffe der Soziologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Seiten: 63-65
DOI: 10.1007/978-3-663-14856-2_22
Referenz:
Ostner Ilona (1992) „Emanzipation“, In: , Grundbegriffe der Soziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 63–65.