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Bande (Gang)
pp. 30-31
Abstrakt
eine soziale Gruppe Jugendlicher und Heranwachsender (peer-group), deren Mitglieder gemeinsamen kleinen Cliquen oder allein wiederholt und mit einiger Regelmäßigkeit Gesetzesverletzungen begehen, die auf die Strukturen der Gruppe, ihre internen Prozesse und Auseinandersetzungen mit der Umwelt bezogen sind. Die Gesetzesverletzungen beruhen auf der Kooperation und/oder moralischen Unterstützung der Gruppe. Sie sind zwar nicht der alleinige oder wichtigste Inhalt der Gruppe, wohl aber ein fester Bestandteil ihrer Verhaltensmuster. Die Mitgliederzahl der B. liegt bei mindestens drei Personen und ist nach oben relativ offen. Die B. ist Teil einer schichtspezifischen Kultur oder Subkultur. Einige Autoren sprechen bereits dann vom Vorliegen einer B., wenn sich mehrere Personen — auch Erwachsene — zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten zusammenschließen.
Publication details
Published in:
(1992) Grundbegriffe der Soziologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Seiten: 30-31
DOI: 10.1007/978-3-663-14856-2_7
Referenz:
Peuckert Rüdiger (1992) „Bande (Gang)“, In: , Grundbegriffe der Soziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 30–31.